Stellenangebote
Wir möchten gern auf einen neuen Service der DGPF hinweisen. Auf unserer DGPF-Webseite haben wir kürzlich ein neues Stellenportal eingerichtet, welches ausschließlich für Angebote aus dem wissenschaftlichen Bereich genutzt werden kann, also Ausschreibungen von Professuren oder Promotionsstellen bzw. sonstige Stellen im wissenschaftlichen Bereich. Wir würden uns freuen, wenn wir dieses Portal als eine der zentralen Seiten für wissenschaftliche Stellenangebote im Bereich der Photogrammetrie, Fernerkundung und Geoinformatik etablieren könnten. Aktuelle Stellenangebote können gern an
Schatzmeisterin
Schatzmeisterin
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Dr. rer. nat. Nora Tilly 50923 Köln |
Bankverbindungen | IBAN |
BIC (SWIFT) |
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Nr. 352 055 800 | Deutsche Bank, Köln | BLZ 370 700 24 | DE80 370 700 240 352 055 800 |
DEUT DEDB KOE |
Nr. 907 8803 | Postbank München | BLZ 700 100 80 | DE92 700 100 800 009 078 803 |
PBNK DEFF |
Nr. 188 0174 602 | HypoVereinsbank München | BLZ 700 202 70 | DE60 700 202 701 880 174 602 | HYVE DEMM XXX |
Personalia
Vorstand |
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Präsident |
Universität Stuttgart Fon: +49 711 685 83336 |
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Vizepräsidentin |
TU Darmstadt Institut für Geodäsie Franziska-Braun-Str. 7 64287 Darmstadt Fon: +49 6151 16 22570 |
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Dr.-Ing. Sekretär |
Universität Stuttgart Fon: +49 711 685 84118 |
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Universität zu Köln Fon: +49 221 470 6620
Fax: +49 221 470 1638
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PFG Hauptschriftleiter |
Technische Universität Braunschweig Fon: +49 531 391 94570 |
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Beiräte |
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Beirat |
Universität zu Köln Fon: +49 221 470 6552
Fax: +49 221 470 1638
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Beirat |
Hochschule Koblenz Fon: +49 2642 932 427 |
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Beirat |
TU Darmstadt Institut für Geodäsie Franziska-Braun-Str. 7 64287 Darmstadt Fon: +49 6151 16 22570 |
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Beirat |
Leibniz Universität Hannover Fon: +49 511 762 2482 |
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Beirat |
Technische Universität Dresden Fon: +49 351 463 32859 |
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Beirat |
Universität Hannover Fon: +49 511 762 3588 |
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Arbeitskreisleiter |
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Prof. Dr.-Ing. Norbert Haala Arbeitskreisleitung |
Universität Stuttgart |
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Prof. Dr.-Ing. Dorota Iwaszczuk Arbeitskreisleitung |
TU Darmstadt |
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Prof. Dr. Alexander Reiterer Arbeitskreisleitung Mobile Mapping Systeme |
Fraunhofer IPM Fon: +49 761 8857-183 |
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Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt Fon: +49 931 3511 8315 |
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Prof. Dr.-Ing. Danilo Schneider Arbeitskreisleitung |
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Fon: +49 351 462 3312 |
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Dr.-Ing. Maria Chizhova Arbeitskreisleitung |
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fon: +49 951 863-1632 |
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Dr.-Ing. Martin Weinmann Arbeitskreisleitung |
Karlsruhe Insttut für Technologie Fon: +49 721 608 47302 |
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Dr.-Ing. Max Mehltretter Arbeitskreisleitung |
Leibnitz Universität Hannover Fon: +49 511 762 2981 |
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Prof. Dr. Andreas Reigber Arbeitskreisleitung |
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) |
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Prof. Dr. Gottfried Mandlburger Arbeitskreisleitung |
Technische Universität Wien Fon: + 43 1 58801 12235 |
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Prof. Dr. András Jung Arbeitskreisleitung |
Szent István Universität Fon: +36 1 305 7265 |
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Prof. Dr. Arbeitskreisleitung |
Universität Leipzig Fon: +49 341 97 32790 |
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Prof. Dr. Volker Hochschild Arbeitskreisleitung |
Universitaet Tuebingen Fon: +49 7071 2975316 |
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Prof. Dr. Birgit Kleinschmit Arbeitskreisleitung |
Technische Universität Berlin Fon: +49 30 31472847 |
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Prof. Dr. Mahdi Motagh Arbeitskreisleitung |
Geoforschungszentrum Potsdam Fernerkundung und Geoinformatik Telegrafenberg Fon: +49 331 288 1197 |
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Dr. Katja Richter Arbeitskreisleitung |
Technische Universität Dresden Fon: +49 351 463 32688 |
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Dr. Petra Adler Arbeitskreisleitung |
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg |
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Prof. Dr. Sebastian Briechle Arbeitskreisleitung |
Hochschule München Fakultät für Geoinformation Karlstr. 6 80333 München Fon: + 49 89 1265 2412 |
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Prof. Dr. Uwe Knauer Arbeitskreisleitung |
Hochschule Anhalt Professor für Digitale Technologien in der Pflanzenproduktion Strenzfelder Allee 28 06406 Bernburg Fon: +49 3471 355 1278 |
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Dr. Christoph Hütt Arbeitskreisleitung |
Universität zu Köln Geographisches Institut, AG GIS & Fernerkundung Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln Fon: 49 221 470 8839 |
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Prof. Dr. René Westerholt Arbeitskreisleitung |
Technische Universität Dortmund Fon: +49 231 7552287 |
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Ass.-Prof. Dr. Franz-Benjamin Mocnik Arbeitskreisleitung |
University of Twente Fon: +31 534 899360 |
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Prof. Dr. Volker Coors Arbeitskreisleitung |
Hochschule für Technik Stuttgart Fon: +49 711 8926 2708 |
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Dipl.-Geo. Frederik Hilling Arbeitskreisleitung |
Geoplex GIS GmbH
Bohmter Straße 12
49074 Osnabrück
Fon: +49 541 357 318 30
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Prof. Dr.-Ing. Thomas P. Kersten DGPF - Tagungsband & |
HafenCity Universität Hamburg |
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PD Dr. Dennis Edler Arbeitskreisleitung VR/AR |
Ruhruniversität Bochum Fon: +49 234 32 23362 |
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Dr.-Ing. Melanie Elias Arbeitskreisleitung |
TU Dresden
Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung Hülsse-Bau W539 (5. Stock, Westflügel)
Helmholtzstraße 10 01069 Dresden Fon: +49 351 463 36205 |
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M. Eng. Heidi Hastedt Arbeitskreisleitung |
Jade Hochschule Oldenburg Institut für Angewandte Photogrammetrie und Geoinformatik Ofener Straße 16/19 26121 Oldenburg Fon: +49 441 7708 3164 |
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Dipl.-Ing. Volker Spreckels Arbeitskreisleitung |
RAG Aktiengesellschaft Fon: +49 201 378 7716
Fax: +49 201 378 7563 |
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Dr.-Ing. Ahmed Alamouri Arbeitskreisleitung Recht und Geodaten |
Technische Universität Braunschweig Fon: +49 531 391 94584 |
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Publikationen |
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Prof. Dr.-Ing. PFG Hauptschriftleiter |
Technische Universität Braunschweig Fon: +49 531 391 94570 |
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Dr.-Ing. Martin Weinmann PFG Schriftleiter |
Karlsruhe Insttut für Technologie Fon: +49 721 608 47302 |
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Prof. Dr.-Ing. Markus Ulrich PFG Schriftleiter Photogrammetrie |
Karlsruhe Insttut für Technologie Fon: +49 721 608 47410 |
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Dr. rer. nat. PFG Schriftleiterin |
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Oberpfaffenhofen |
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Prof. Dr. Mahdi Motagh PFG Schriftleiter
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GFZ Deutsches GeoForschungsZentrum Telegrafenberg, Haus A17 Fon: +49 331 288 1197 |
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Dr. PFG Schriftleiter |
Thünen Institut Fon: +49 531 596 5153 |
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Dr. PFG Schriftleiter |
Technische Universität Berlin Fon: +49 30 314 72798 |
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Prof. Dr.-Ing. Jan-Henrik Haunert
PFG Schriftleiter |
Universität Bonn Fon: +49 228 73 1750 |
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Prof. Dr.-Ing. Michael Schmitt PFG Schriftleiter |
Universität der Bundeswehr München |
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Prof. Dr.-Ing. Thomas P. Kersten DGPF - Tagungsband & |
HafenCity Universität Hamburg |
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Prof. Dr.-Ing. Ludwig Hoegner Veranstaltungsorganisation |
Hochschule München für Angewandte Wissenschaften Fon: +49 89 1265 2678 |
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Prof. Dr.-Ing. DGPF - Webseiten |
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Fon: +49 351 462 3312 |
Ehrenmitglieder
Die Satzung der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie, Fernerkundung und Geoinformation e.V. sieht vor, dass Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um die Photogrammetrie, die Fernerkundung, das Geoinformationswesen oder um die Gesellschaft erworben haben, auf Beschluss einer Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden können.
Derzeit hat die DGPF folgende Ehrenmitglieder (seit):
- Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. +Friedrich Ackermann, (verstorben am 4.12.2021) (1999)
- Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Wolfgang Förstner, 53115 Bonn (2012)
- Dr. Klaus-Ulrich Komp, 48145 Münster (2018)
- Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Gottfried Konecny, 30559 Hannover (1999)
- Dr.-Ing. Herbert Krauß, 50997 Köln (2014)
- Prof. Dr.-Ing. habil. Klaus Szangolies, 07743 Jena (2008)
Deutsche Ehrenmitglieder der ISPRS
Die Satzung der Internationalen Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung (ISPRS) sieht vor, dass Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um die Gesellschaft und ihre Ziele erworben haben, zu Ehrenmitgliedern gewählt werden können. Die Zahl der Ehrenmitglieder ist auf sieben beschränkt. Derzeit sind folgende DGPF-Mitglieder Ehrenmitglieder der ISPRS:
- Prof. Dr.-Ing. Dr.h.c.mult. +Friedrich Ackermann, 70569 Stuttgart (verstorben am 4.12.2021)
- Prof. Dr.-Ing. Dr.h.c.mult. Gottfried Konecny, 30559 Hannover.
Korporative Mitglieder
Firmen: A-Z
Behörden: A-Z
Hochschulinstitute (Lehrstühle): A-Z
Firmen
4D - Aleithe |
Am Baruther Berg 3
02906 Kreba-Neudorf
|
4d-aleithe.de | |
ADP Rinner ZT GmbH | Münzgrabenstr. 4/1, A-8010 Graz, Österreich | www.adp-rinner.at | |
AEROWEST GmbH | Flughafenring 11 44319 Dortmund |
aerowest.de | |
Airclip Service Gmbh & Co. KG | Löbtauer Str. 64 01159 Dresden |
airclip.de | |
Bernhard Harzer Verlag GmbH | Westmarkstr. 59/59 a 76227 Karlsruhe |
harzer.de | |
Blom Deutschland GmbH | Oskar-Frech-Str. 15 73614 Schorndorf |
blomasa.com | |
Brockmann Consult GmbH | Max-Planck-Str. 2 21502 Geesthacht |
brockmann-consult.de | |
BSF Swissphoto GmbH | Mittelstr. 7 12529 Schönefeld |
bsf-swissphoto.com | |
Deutsches Bergbau-Museum | Am Bergbaumuseum 28 44791 Bochum |
bergbaumuseum.de | |
EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH | Oststr. 2 - 18 48145 Münster |
eftas.com | |
ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH | Livry-Gargan-Straße 6 82256 Fürstenfeldbruck |
esg.de | |
Esri Deutschland Group GmbH | Ringstr. 7 85402 Kranzberg |
esri.de | |
EUROPEAN SPACE IMAGING | Arnulfstr. 197 80634 München |
euspaceimaging.com | |
fokus Gesellschaft für Bauvermessung, Photogrammetrie und Bildverarbeitung mbH Leipzig | Lauchstädter Str. 20 04229 Leipzig |
fokus-gmbh-leipzig.de | |
GAF Gesellschaft für Angewandte Fernerkundung mbH | Arnulfstr. 197 80634 München |
gaf.de | |
geoDyn GmbH | Pienzenauerstraße 58 81925 München |
geodyn.com | |
geoplana Ingenieurgesellschaft mbH für Photogrammetrie und Bildmessflüge | Backnanger Str. 4 71672 Marbach |
geoplana.de | |
GEOSYSTEMS GmbH | Riesstr. 10 82110 Germering |
geosystems.de | |
GGS - Büro für Geotechnik, Geoinformatik, Service | Kämmererstr. 14 67346 Speyer |
ggs-speyer.de | |
Hansa Luftbild AG | Nevinghoff 20 48147 Münster |
hansaluftbild.de | |
Hexagon AICON ETALON GmbH
|
Biberweg 30 c
38144 Braunschweig
|
hexagon.com | |
IABG mbH, Abteilung TA60 | Einsteinstr.20 85521 Ottobrunn |
iabg.de | |
IBV-Krank GmbH
|
Franz-Josef-Str. 33
5020 Salzburg
Österreich
|
ibv-krank.at | |
IGI - Ingenieur-Gesellschaft für Interfaces mbH | Langenauer Str. 46 57223 Kreuztal |
igi.eu | |
ILV-Fernerkundung GmbH | Wallstr. 15/15 a 10179 Berlin |
ilv-wagner.com | |
Ing. Büro Dr. Hans-Georg Carls, Luftbilddatenbank | St. Mauritius Str. 30 97230 Estenfeld |
luftbilddatenbank.de | |
LBA-Luftbildauswertung GmbH | Ludwigstr. 17B 70176 Stuttgart |
lba-luftbildauswertung.de | |
Leica Geosystems Technologies GmbH | Friedrichstr. 100 73430 Aalen |
leica-geosystems.com | |
Linsinger ZT GmbH | Hauptstr. 31 5600 St. Johann / Pg. Österreich |
linsinger.at | |
M.O.S.S. Computer Grafik Systeme GmbH | Hohenbrunner Weg 13 82024 Taufkirchen |
moss.de | |
MILAN Geoservice GmbH | Schäfereistr. 24 03130 Spremberg |
milan-flug.de | |
NV5 Geospatial Software |
Talhofstr. 32 A
82205 Gilching
|
nv5geospatialsoftware.com | |
PHOENICS GmbH | Gartenstr. 12 30926 Seelze |
phoenics.de | |
PMS - Photo Mess Systeme AG | Bahnhofstr. 8 9430 St. Margarethen Schweiz |
elcovision.com | |
rapidlasso GmbH - LAStools LiDAR Processing | Friedrichshafener Straße 1 82205 Gilching |
rapidlasso.de | |
RIEGL - Laser Measurement Systems GmbH | Riedenburgstr. 48 3580 Horn Österreich |
riegl.com | |
RWE Power AG, Markscheidewesen und Bergschäden |
Zum Gut Bohlendorf
50126 Bergheim
|
rwe.com | |
Schneider Digital
|
Maxlrainer Str. 10 83714 Miesbach |
schneider-digital.com | |
Trimble Geospatial | Rotebühlstr. 81 70178 Stuttgart |
trimble.com | |
trimetric 3D Service GmbH | An der Universität 2 30823 Garbsen |
trimetric.com | |
vbm Vermessungsbüro Münsterland | Grevener Str. 105, 48159 Münster | www.vbm-nrw.de | |
VDE Verlag GmbH, Herbert Wichmann Verlag | Goethering 58 63067 Offenbach |
wichmann-verlag.de | |
Vermessung 3D, Photogrammetrie-Handel |
Eppenhauser Str. 155
58093 Hagen
|
vermessung3d.de | |
Vermessung AVT-ZT-GmbH | Eichenweg 42 6460 Imst Österreich |
avt.at | |
VEXCEL Imaging GmbH
|
Anzengrubergasse 8
8010 Graz Österreich |
vexcel-imaging.com |
Behörden
Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft | Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz 1 85354 Freising |
lwf.bayern.de |
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Österreich | Schiffamtsgasse 1 - 3 1020 Wien Österreich |
bev.gv.at |
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie |
Richard-Strauss-Allee 11
60598 Frankfurt |
bkg.bund.de |
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Referat M5 - Geodäsie und Fernerkundung
|
Am Mainzer Tor 1
56068 Koblenz
|
bafg.de |
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | Postfach 14 02 70 53107 Bonn |
bmel.de |
DB Netz AG I.NPP 4 |
Im Galluspark 23 60326 Frankfurt am Main |
fahrweg.dbnetze.com |
Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung |
Neuenfelder Str. 19 21109 Hamburg |
hamburg.de/bsw/landesbetrieb-geoinformation-und-vermessung |
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation | Schaperstr. 16 65022 Wiesbaden |
hvbg.hessen.de |
Institut für Umwelt- und Zukunftsforschung | Blankensteinerstr. 200 a 44797 Bochum |
sternwarte-bochum.de |
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg | Postfach 102962 70025 Stuttgart |
lgl-bw.de |
Landesamt für Innere Verwaltung, Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessung und Katasterwesen | Lübecker Str. 287 19059 Schwerin |
laiv-mv.de/geoinformation |
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein | Mercatorstr. 1 24106 Kiel |
schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LVERMGEOSH |
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz | Herzog-Adolf-Str. 1 25813 Husum |
schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LKN/lkn_node |
Landeshauptstadt Düsseldorf Vermessungs- u. Liegenschaftsamt |
Brinckmannstr. 5 40225 Düsseldorf |
duesseldorf.de/vermessung |
LGLN - Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen | Podbielskistr. 331 30659 Hannover |
lgln.niedersachsen.de |
Ministerium des Innern des Landes NRW, Amtliches Vermessungswesen | Haroldstr. 5 40213 Düsseldorf |
mik.nrw.de |
Regionalverband Ruhr | Kronprinzenstr. 35 45128 Essen |
metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr |
Staatsbetrieb Sachsenforst | Bonnewitzer Str. 34 01796 Pirna |
smul.sachsen.de |
Stadt Köln Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster |
Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln |
stadt-koeln.de/service/adressen/amt-fuer-liegenschaften-vermessung-und-kataster |
Stadt Wuppertal Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten |
Johannes-Rau-Platz 1 42269 Wuppertal |
www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/karten_vermessung |
Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation | Hohenwindenstr. 13a 99086 Erfurt |
thueringen.de/th9/tlvermgeo |
Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr | Frauenberger Str. 250 53879 Euskirchen |
kommando.streitkraeftebasis.de |
Hochschulinstitute (Fachbereiche, Lehrstühle)
Brandenburgische TU Cottbus-Senftenberg FG Raumbezogene Informationssysteme |
Postfach 101344 03013 Cottbus |
tu-cottbus.de/BTU/Fak2/Vermwes |
Clausthal Unversity of Technology Institute of Geo-Engineering |
Erzstr. 18 38678 Clausthal-Zellerfeld |
www.ige.tu-clausthal.de |
Frankfurt University of Applied Sciences FB 1 Geomatik |
Nibelungenplatz 1 60318 Frankfurt am Main |
frankfurt-university.de/de/hochschule/fachbereich-1 |
Hochschule Mainz - i3mainz Institut für Raumbezogene Informations- und Messtechnik |
Lucy-Hillebrand-Str. 2 55128 Mainz |
i3mainz.hs-mainz.de |
Georg-August-Universität Göttingen Burckhardt-Institut Abt. Waldinventur und Fernerkundung |
Büsgenweg 5 37077 Göttingen |
uni-goettingen.de/de/67094 |
HCU HafenCity Universität Hamburg FB Geomatik |
Überseeallee 16 20457 Hamburg |
hcu-hamburg.de/geomatik |
Hochschule Anhalt
Institut für Geoinformation & Vermessung
|
Bauhausstr. 8 06846 Dessau-Roßlau |
igv.afg.hs-anhalt.de |
Hochschule Bochum
FB Vermessung und Geoinformatik
|
Lennershofstr. 140 44801 Bochum |
fh-bochum.de/fb5 |
Hochschule für Technik Stuttgart SG Vermessung und Geoinformatik |
Schellingstr. 24 70174 Stuttgart |
hft-stuttgart.de |
Hochschule Karlsruhe für Technik und Wirtschaft Fakultät für Informationsmanagement und Medien |
Postfach 2440 76012 Karlsruhe |
hs-karlsruhe.de |
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Fakultät Geoinformation |
Postfach 120701 01008 Dresden |
htw-dresden.de/geo |
Jade Hochschule Institut für Angewandte Photogrammetrie und Geoinformatik |
Ofener Str. 16 26121 Oldenburg |
fh-oow.de/institute/iapg |
Leibniz Universität Hannover Institut für Photogrammetrie und GeoInformation |
Nienburger Str. 1 30167 Hannover |
ipi.uni-hannover.de |
Leibniz Universität Hannover Institut für Kartographie und Geoinformatik |
Appelstr. 9a 30167 Hannover |
ikg.uni-hannover.de |
Martin-Luther-Universität Halle Wittenberge FG Geofernerkundung |
Von-Seckendorff-Platz 4 06120 Halle (Saale) |
geo.uni-halle.de/geofern |
Rhein Ahr Campus Anwendungszentrum für multimodale und luftgestützte Sensorik (AMLS) |
Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen |
hs-koblenz.de/rac |
RWTH Aachen Geodätisches Institut |
Templergraben 55 52062 Aachen |
gia.rwth-aachen.de |
Technische Universität Bergakademie Freiberg Institut für Markscheidewesen und Geodäsie |
Fuchsmühlenweg 9 09599 Freiberg |
tu-freiberg.de/fakult3 |
Technische Universität Berlin Computer Vision & Remote Sensing |
Marchstr. 23 10587 Berlin |
cv.tu-berlin.de |
Technische Universität Braunschweig Institut für Geodäsie und Photogrammetrie |
Gauß-Str. 22 38106 Braunschweig |
tu-braunschweig.de/igp |
Technische Universität Darmstadt Institut für Geodäsie FG Fernerkundung und Bildanalyse |
Franziska-Braun-Str. 7 64287Darmstadt |
geodesy.tu-darmstadt.de/geodaesie |
Technische Universität Dortmund Fakultät Raumplanung |
August-Schmidt-Straße 10 44227 Dortmund |
raumplanung.tu-dortmund.de |
Technische Universität Dresden Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung |
01062 Dresden | tu-dresden.de/ipf |
Technische Universität München Fachgebiet Photogrammetrie und Fernerkundung |
Postfach 80290 München |
pf.bgu.tum.de |
Technische Universität München Lehrstuhl für Geoinformatik |
Postfach 80290 München |
gis.bgu.tum.de |
Technische Universität Wien Department für Geodäsie und Geoinformation FG Photogrammetrie und Fernerkundung |
Gusshausstr. 27-29/E120.7 1040 Wien Österreich |
geo.tuwien.ac.at |
Universität Bonn
Institut für Geodäsie und Geoinformation |
Nußallee 15
53115 Bonn |
igg.uni-bonn.de |
Universität Bonn Institut für Photogrammetrie |
Nußallee 15 53115 Bonn |
ipb.uni-bonn.de |
Universität Kassel FG Grünlandwissenschaft u. Nachwachsende Rohstoffe |
Steinstr. 19 37213 Witzenhausen |
uni-kassel.de/fb11agrar/fachgebiete-einrichtungen/gnr |
Universität Kiel Geographisches Institut |
Ludewig-Meyn-Str. 14 24118 Kiel |
geographie.uni-kiel.de |
Universität Stuttgart Institut für Photogrammetrie |
Geschwister-Scholl-Str. 24 D 70174 Stuttgart |
ifp.uni-stuttgart.de |
Universität Würzburg Lehrstuhl für Fernerkundung |
Am Hubland 97074 Würzburg |
fernerkundung.geographie.uni-wuerzburg.de |
Universität zu Köln Geographisches Institut |
Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln |
geographie.uni-koeln.de |
sonstige
Deutsche Gesellschaft für Kartographie e.V.
Email:
Internet: http://www.dgfk.net/
Deutscher Markscheider-Verein e.V.,
Shamrockring 1
44623 Herne
email:
Internet: www.dmv-ev.de
DGPF Mitgliedschaft
Durch Ihre Mitgliedschaft nutzen Sie die Vorteile der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie, Fernerkundung und Geoinformation e.V. und unterstützen ihre Tätigkeit.
Persönliche Mitglieder (Berufstätige, Studierende, Rentner)
- haben Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung
- erhalten die Zeitschrift »PFG – Journal of Photogrammetry, Remote Sensing and Geoinformation Science: Photogrammetrie Fernerkundung Geoinformation« in gedruckter Form und deren Zustellung kostenlos
- erhalten einen Zugang zu den digitalen Ausgaben der PFG bei Springer Link
- erhalten bei den Jahrestagungen und sonstigen Veranstaltungen der DGPF Ermäßigung auf die Teilnehmergebühr
- erhalten bei der Publikation in der Zeitschrift PFG pro Beitrag ein erhöhtes Kontingent an kostenfreien Druckseiten
- erhalten die Publikationen der Gesellschaft zum Mitgliederpreis
- und erhalten eine kostenlose Mitgliedschaft in den Arbeitskreisen der DGPF
Korporative Mitglieder (Firmen, Behörden)
- erhalten die Zeitschrift »PFG – Journal of Photogrammetry, Remote Sensing and Geoinformation Science: Photogrammetrie Fernerkundung Geoinformation« in gedruckter Form und deren Zustellung kostenlos
- werden auf Wunsch in jedem PFG-Heft aufgeführt
- werden mit Anschrift und Verweis auf die eigene Homepage auf der DGPF-Homepage genannt
- können sich in der Ausstellung während der Jahrestagung in Deutschland zu vergünstigten Konditionen präsentieren
- haben einfaches Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung
- und werden bei Anfragen an die Gesellschaft bevorzugt erwähnt
Mitgliedsbeitrag (jährlich)
Persönliche Mitglieder [ Aufnahmeantrag (PDF editierbar) ] | |||
Beruftstätige | 65,- Euro | ||
Studentische Mitglieder (gegen Nachweis) | 30,- Euro | ||
Rentner und Pensionäre (auf Antrag) | 50,- Euro | ||
Korporative Mitglieder [ Aufnahmeantrag (PDF editierbar) ] | |||
Firmen | 200,- Euro | ||
Behörden | 100,- Euro |
Neuantrag
- Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular digital als PDF oder per Post / Fax an die [ Geschäftstelle der DGPF ]
Änderungen
- Bitte senden Sie Änderungen zu Ihren Mitgliedsdaten (Titel / Anschrift / Name / Telefon / E-Mail) oder zu ihrem Status (studierend / berufstätig) formlos an die [ Geschäftsstelle der DGPF ] (Mitgliedsdaten / Statusänderung) bzw. den [ Schatzmeister der DGPF ] (Rechnungswesen / Bankverbindung)
Satzung der DGPF
Satzung zum Download als PDF (vom 5. Oktober 2022)
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR PHOTOGRAMMETRIE, FERNERKUNDUNG UND GEOINFORMATION (DGPF) e.V.
Satzung
Stand: 5. Oktober 2022
I
Rechtsform, Sitz und Zweck der Gesellschaft
§ 1
Die Deutsche Gesellschaft für Photogrammetrie, Fernerkundung und Geoinformation (DGPF) e.V. ist ein eingetragener Verein und hat ihren Sitz in München. Sie wurde am 9. November 1949 in das Vereinsregister des Amtsgerichts München, Registergericht, unter Band 39 Nr. 77 eingetragen. Für die laufenden Aktivitäten der Gesellschaft betreibt die DGPF eine Geschäftsstelle. Die DGPF ist Mitglied der Internationalen Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung.
§ 2
Die Gesellschaft will die Photogrammetrie, die Fernerkundung sowie das Geoinformationswesen pflegen, deren Vervollkommnung, Verbreitung und Geltung fördern, zur Anwendung in den verschiedenen Zweigen der Wissenschaft, Kunst und Technik beitragen und Erfahrungen austauschen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und erstrebt keinerlei Gewinn.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
II
Mittel zum Erreichen des Gesellschaftszweckes
§ 3
Der Zweck der Gesellschaft soll erreicht werden durch:
- Tagungen und Sitzungen;
- Abhalten von fachwissenschaftlichen und aufklärenden Vorträgen;
- Einrichtung und Unterstützung von fachspezifischen Arbeitskreisen;
- Unterstützung von fachrelevanten Veranstaltungen;
- Herausgabe einer Zeitschrift mit Fachaufsätzen, Berichten, Schrifttumsnachrichten und Mitteilungen der Gesellschaft sowie anderer Veröffentlichungen;
- Auslobung von Preisen zur Auszeichnung von hervorragenden wissenschaftlichen Arbeiten und sonstigen wesentlichen Beiträgen;
- Austausch von Schriften und Mitteilungen mit anderen wissenschaftlichen Gesellschaften;
- Anregungen zur Förderung der Ausbildung an den wissenschaftlichen und technischen Ausbildungsstätten;
- Korporative Mitgliedschaft in Fachorganisationen.
Zur Absicherung der Kontinuität der Herausgabe der Zeitschrift bildet die Gesellschaft eine zweckgebundene Rücklage bis zur Höhe der vierfachen Jahreskosten der Zeitschrift.
III
Mitgliedschaft
§ 4
Die Mitglieder sind entweder Einzelmitglieder oder korporative Mitglieder. Mitglied können alle Interessenten, Fachleute und Freunde der Photogrammetrie, der Fernerkundung und des Geoinformationswesens sowie korporative Rechtspersonen werden. Wer Mitglied werden will, beantragt seine Aufnahme schriftlich. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag und teilt dem Antragsteller das Ergebnis mit. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Kalenderjahr der Aufnahme.
Mit der Abgabe des unterzeichneten Aufnahmeantrags wird die Satzung der Gesellschaft in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.
Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um die Photogrammetrie, die Fernerkundung und das Geoinformationswesen oder um die Gesellschaft erworben haben, können auf Beschluss einer Mitgliederversammlung durch den Präsidenten der Gesellschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Der Beschluss ist mit mindestens Dreiviertelmehrheit der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder zu fassen. Ehrenmitglieder genießen sämtliche Mitgliedsrechte, sind jedoch von der Beitragspflicht befreit.
Ferner kann die Mitgliederversammlung einen Ehrenpräsidenten der Gesellschaft ernennen.
Einzelne Persönlichkeiten, auf deren Zugehörigkeit zur Gesellschaft Wert gelegt wird, können vom Vorstand um Annahme der Mitgliedschaft gebeten werden. Sie werden bei ihrer Zustimmung Mitglied der Gesellschaft und sind von der Beitragspflicht befreit.
Einzelmitglieder, welche als einmaligen Beitrag mindestens das Fünfundzwanzigfache des zur Zeit der Zahlung für Einzelmitglieder festgesetzten vollen Jahresbeitrages stiften, gelten als Förderer der Gesellschaft. Sie genießen alle Mitgliedsrechte, sind jedoch von weiteren Beitragszahlungen befreit.
§ 5
Die Mitgliedschaft erlischt bei freiwilligem Austritt (Kündigung). Der Austritt aus der Gesellschaft erfolgt in Textform an die Geschäftsstelle. Der Austritt kann nur zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen erklärt werden.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis der Gesellschaft, wenn ein Mitglied seinen Verpflichtungen zur Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrags trotz Mahnung nicht genügt.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Ausschluss auf Beschluss des Vorstands, wenn das Mitglied gegen die Satzung verstößt, durch sein Verhalten das Ansehen der Gesellschaft schädigt oder ihren Interessen entgegenarbeitet. Dem Auszuschließenden ist innerhalb einer Frist von drei Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen der Gesellschaft endgültig.
Die Mitgliedschaft endet bei persönlichen Mitgliedern durch Tod, bei korporativen Mitgliedern durch Erlöschen der Rechtsfähigkeit.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt.
Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.
IV
Mitgliedsbeitrag
§ 6
Die Mitgliedsbeiträge sind bestimmt zur Bestreitung der Kosten, die aus der Tätigkeit der Gesellschaft gemäß § 3 erwachsen. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Der Mitgliedsbeitrag ist in voller Höhe bis zum Ablauf des ersten Monats eines Jahres auf die Konten der Gesellschaft zu überweisen, sofern das Mitglied nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnimmt.
Das Mitglied ist verpflichtet, der Gesellschaft Änderungen des Namens, der Bankverbindung, der Anschrift sowie der E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Von Mitgliedern, die der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Beitrag zum Fälligkeitstermin eingezogen.
Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Kosten durch das Mitglied zu tragen.
Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bei der Gesellschaft eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.
V
Vorstand, Geschäftsführung
§ 7
Der Vorstand der Gesellschaft im Sinne von § 26 BGB besteht aus
- dem Präsidenten,
- dem Vizepräsidenten,
- dem Sekretär,
- dem Schatzmeister und
- dem Hauptschriftleiter der Zeitschrift.
Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten, darunter muss sich der Präsident oder der Vizepräsident befinden. Laufenden Schriftwechsel, den ein Vorstandsmitglied gemäß der Geschäftseinteilung zu führen hat, zeichnet er selbständig.
Der Präsident ist für die Dauer seiner Amtszeit zugleich auch Vertreter der Gesellschaft bei der Internationalen Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung.
Es können zwei Ämter in einer Person vereinigt werden, unter besonderen Umständen auch mehrere Ämter.
Nach Bedarf können Beiräte bestellt werden.
Der Präsident und auf seinen Vorschlag der Vizepräsident, der Sekretär, der Schatzmeister, der Hauptschriftleiter sowie die Beiräte werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt.
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Abwesende können gewählt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Wahl des Amtes vorher schriftlich erklärt haben und die schriftliche Erklärung in der Mitgliederversammlung vorliegt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der laufenden Amtszeit vorzeitig aus, so bestimmt der Vorstand für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen durch Beschluss einen Nachfolger.
Sitzungen des Vorstandes werden durch den Präsidenten, bei dessen Verhinderung durch den Vizepräsidenten einberufen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der sich im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder anwesend ist. Er kann Beschlüsse im Umlaufverfahren per E-Mail oder per Telefon- oder Videokonferenz fassen, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung mitwirken.
Die Mitglieder des Vorstandes haben in der Sitzung des Vorstandes je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren.
§ 8
Für die Amtszeit des Vorstandes hat die Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer zu bestellen, ohne deren Bericht nicht über die Entlastung des Vorstandes entschieden werden kann.
§ 9
Der Hauptschriftleiter kann zur Unterstützung seiner Arbeit in Absprache mit dem Vorstand weitere Schriftleiter hinzuziehen.
§ 10
Für die in den §§ 7 bis 9 genannten Stellen sind Einzelmitglieder wählbar. Sie sind ehrenamtlich tätig, erhalten jedoch ihre Barauslagen aus der Kasse der Gesellschaft vergütet. Größere Ausgaben sind dem Vorstand vorher anzuzeigen und von diesem zu genehmigen.
§ 11
Der Vorstand entscheidet über die Ausgabe von Schriften.
Über die Herausgabe der Zeitschrift beschließt die Mitgliederversammlung.
Die von der Gesellschaft herausgegebene Zeitschrift sowie andere Schriften werden den Mitgliedern kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch korporative Mitglieder erhalten nur je ein Exemplar.
VI
Mitgliederversammlung
§ 12
Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Mitgliederversammlung.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre, spätestens noch im Laufe des dritten Jahres seit der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung statt.
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat mindestens folgende Punkte zu enthalten:
- Geschäftsbericht des Vorstandes,
- Geschäftsbericht des Schatzmeisters,
- Bericht der Kassenprüfer,
- Entlastung des Vorstandes,
- Wahl des Präsidenten und der übrigen Mitglieder des Vorstandes,
- Wahl der Kassenprüfer.
Zusätzlich können jährliche Mitgliederversammlungen vorgesehen werden.
Anträge, die auf einer Mitgliederversammlung besprochen werden sollen, sind dem Präsidenten spätestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich mitzuteilen. In Ausnahmefällen können verspätet oder während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge im Einverständnis mit der Mitgliederversammlung beraten werden.
Außer den genannten Punkten der Tagesordnung bleiben der Entscheidung der Mitgliederversammlung vorbehalten:
Beschlüsse über
- Höhe der Beiträge,
- Satzungsänderungen,
- Wahl des Ehrenpräsidenten und der Ehrenmitglieder,
- Richtlinien für die Zeitschrift der Gesellschaft,
- wichtige Angelegenheiten, die den Bestand der Gesellschaft berühren.
Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen in Textform unter Angabe der Tagesordnung, des Orts und des Zeitpunkts einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Es sind alle Mitglieder zur Teilnahme einzuladen.
Der Präsident kann eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert. Sie muss einberufen werden, wenn es von mindestens 10% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Gegenstand der Beschlussfassung einer derartigen Mitgliederversammlung sind nur die mit der Einberufung mitgeteilten Tagesordnungspunkte. Ergänzungen der Tagesordnung sowie weitere Anträge sind ausgeschlossen. Einberufungsform und -frist ergeben sich analog zur ordentlichen Mitgliederversammlung.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten, bei dessen Verhinderung vom Vizepräsidenten geleitet.
Alle Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen per Handzeichen oder bei Teilnahme an einer virtuellen oder hybriden Mitgliederversammlung auch durch elektronische Stimmabgabe. Wenn geheime Abstimmung beantragt wird, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung.
Vorstandswahlen sind in der Regel geheim, auf Antrag ist auch eine offene Abstimmung möglich.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
Zur Änderung der Satzung und zur Änderung des Vereinszwecks sowie der Wahl des Ehrenpräsidenten und der Ehrenmitglieder ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Präsidenten und vom Sekretär zu unterzeichnen ist. Gefasste Beschlüsse sind wörtlich in das Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll ist den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Jedes persönliche Mitglied und jedes Korporative Mitglied hat in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht und eine Stimme. Wählbar ist jedes persönliche Mitglied. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
Die Mitglieder des Vorstandes werden einzeln gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Die Vorstandsmitglieder sind wirksam gewählt, wenn sie das Amt angenommen haben.
Während der Neuwahl des Vorstands übernimmt ein zuvor vom Vorstand vorgeschlagenes, von der Versammlung bestätigtes Mitglied die Leitung der Wahlhandlung.
Eine Blockwahl des Vorstands ist auf Vorschlag des Wahlleiters möglich, sofern die Mitgliederversammlung diesem Verfahren mehrheitlich zustimmt.
Mitgliederversammlungen finden grundsätzlich als Präsenzversammlungen statt. Der Vorstand kann beschließen, dass die Mitgliederversammlung in Form einer onlinebasierten, virtuellen Videoversammlung oder als Kombination von Präsenzversammlung und virtueller Versammlung (hybride Mitgliederversammlung) stattfindet. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Vorstandes haben die Mitglieder keinen Anspruch darauf, virtuell an einer Präsenzversammlung teilzunehmen.
Mitgliedern, die virtuell an einer virtuellen oder hybriden Mitgliederversammlung teilnehmen, wird durch geeignete technische Vorrichtungen die Möglichkeit gegeben, das Stimmrecht auf elektronischem Wege auszuüben. Die Einzelheiten zur Registrierung und Gewährleistung der Zugangsberechtigung und Ausübung des Stimmrechts werden vom Vorstand geregelt, ebenso die Auswahl der technischen Rahmenbedingungen.
Technische Widrigkeiten, die zu einer Beeinträchtigung bei der Teilnahme oder bei der Stimmrechtsausübung führen, berechtigen die Mitglieder nicht dazu, gefasste Beschlüsse und vorgenommene Wahlen anzufechten, es sei denn, die Ursache der technischen Widrigkeiten ist dem Verantwortungsbereich des Vorstands zuzurechnen.
Im Übrigen gelten für die virtuelle bzw. hybride Mitgliederversammlung die Vorschriften über die Mitgliederversammlung sinngemäß.
VII
Veranstaltungen
§ 13
Es ist anzustreben, dass jährlich eine Wissenschaftlich-Technische Jahrestagung durchgeführt wird. Dabei sollen Ausstellungen von Arbeiten, Instrumenten usw., auch Besichtigungen von Instituten, Firmen und dgl. veranstaltet werden. Mitgliederversammlungen sollen im Rahmen der Jahrestagungen durchgeführt werden.
§ 14
Außer den Jahrestagungen sind Zusammenkünfte der Arbeitskreise anzustreben, um den zwanglosen Meinungsaustausch und das Interesse an der Photogrammetrie, der Fernerkundung sowie am Geoinformationswesen zu fördern.
Dem Präsidenten der Gesellschaft ist von derartigen Veranstaltungen so rechtzeitig Mitteilung zu machen, dass der Vorstand die Veranstaltung unterstützen, ihre weitere Bekanntgabe veranlassen und an ihr teilnehmen kann.
VIII
Auflösung der Gesellschaft
§ 15
Die Auflösung der Gesellschaft kann nur auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung durch Beschluss von mindestens 4/5 der von den Mitgliedern abgegebenen gültigen Stimmen erfolgen. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt ihr Vereinsvermögen an die Stiftung PFGeo oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung der Wissenschaft und Forschung im Sinne dieser Satzung. Diesbezügliche Entscheidungen sind vor dem Inkrafttreten mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen.
Ergänzte und überarbeitete Satzung vom 15. September 1949
Satzungsanpassung lt. Protokoll der Ordentlichen Mitgliederversammlung vom 5. Oktober 2022 in Dresden
gez. Prof. Dr. Uwe Sörgel
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie, Fernerkundung und Geoinformation (DGPF) e.V.
Ziele der DGPF
Die Gesellschaft dient der Förderung, Pflege und dem Erfahrungsaustausch in Forschung, Entwicklung und Anwendung von Photogrammetrie, Fernerkundung und Geoinformatik in den verschiedenen Zweigen der Wissenschaft, Gesellschaft und Technik.
Pflege und Förderung
- der wissenschaftlichen und angewandten Photogrammetrie zur Lösung von Aufgaben im Vermessungswesen, in der Kartographie, im Bauwesen, im Bergbau, in der Automobil- und Luftfahrtindustrie, in der Medizintechnik und in anderen Gebieten zur berührungsfreien Vermessung;
- der Fernerkundung und ihrer Anwendung in den Geowissenschaften, in der Land- und Forstwirtschaft, in der Landesplanung, im Umweltschutz, in der Archäologie u. a.;
- der Geoinformatik und ihrer Anwendungsgebiete im geowissenschaftlichen Arbeitsbereich;
- aller Techniken der Photogrammetrie und Fernerkundung zur Erfassung, Aufzeichnung, Verarbeitung und Darstellung von Bilddaten aus dem Nahbereich, dem Luftraum und dem Weltraum, insbesondere auch deren Einbindung in Raumbezogene Informationssysteme (GIS);
- der Ausbildung an Hoch- und Fachhochschulen sowie der beruflichen Weiterbildung;
-
der Fortbildung ihrer Mitglieder durch Arbeitskreise, wissenschaftlich-technische Jahrestagungen und andere Veranstaltungen.
Fachwissenschaftliche Veröffentlichungen
- Herausgabe der Zeitschrift Photogrammetrie - Fernerkundung - Geoinformation (PFG);
- Herausgabe von Tagungsbänden in gedruckter Form und auf Datenträger mit den Vorträgen der wissenschaftlichen Jahrestagungen der Gesellschaft;
-
Veröffentlichung der Schriftenreihe Publikationen der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung.
Erfahrungsaustausch und gegenseitige Anregungen
- zwischen Wissenschaftlern und Praktikern;
- durch Zusammenarbeit mit anderen Gesellschaften, Verbänden und Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene;
- durch interdisziplinäre Kooperation mit allen relevanten Fachgebieten;
- durch Vergabe von nationalen und internationalen Preisen und Auszeichnungen