Die Albrecht-Meydenbauer-Medaille wird von der DGPF in Gedenken an Albrecht Meydenbauer für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Photogrammetrie und Fernerkundung verliehen. |
Verleihung der Albrecht-Meydenbauer-Medaille an Prof. Hans Gerd Maas zur DGPF-Jahrestagung in Remagen 2024
Preisträger |
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2024 | Prof. Dr.-Ing. Hans-Gerd Maas | Dresden | |
2022 | Prof. Dr.-Ing. Christian Heipke | Hannover | |
2020 | Prof. Dr.-Ing. Thomas Luhmann | Oldenburg | |
2017 | Prof. Dipl.-Ing. Albrecht Grimm | Hilchenbach | |
2009 | Dipl.-Ing. Frank Scholten | Berlin | |
1996 | Obering. Rudolf Meyer | Radebeul | |
1992 | Prof. Dr. Dr. Gerd Hildebrandt | Freiburg i.Br. | |
1988 | Dr.-Ing. Otto Hofmann | München | |
1986 | Prof. Dr.-Ing. Hans-Karsten Meier | Oberkochen | |
1985 | Dr.-Ing. Erwin Pape | Bonn |
Stiftungsstatuten [1985, BuL 53(3): 90] |
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Zur Erinnerung an ALBRECHT MEYDENBAUER, den ersten Anwender der Photogrammetrie in Deutschland, stiftet die Deutsche Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung (DGPF) eine ALBRECHT MEYDENBAUER-MEDAILLE und beschließt dazu das folgende Stiftungsstatut | |
(1) | Stiftungsabsicht |
Sinn der Stiftung ist es, besondere Leistungen auf dem Gebiet der Photogrammetrie und Fernerkundung auszuzeichnen. Die MEYDENBAUER-Medaille kann an jede lebende Persönlichkeit des In- und Auslandes verliehen werden, die nachhaltig die Entwicklung oder Anwendung der Photogrammetrie oder Fernerkundung beeinflußt, beziehungsweise kontinuierlich zur Förderung der Photogrammetrie oder Fernerkundung beigetragen hat. | |
(2) | Form und Häufigkeit der Verleihung |
Die ALBRECHT MEYDENBAUER-Medaille zeigt das Bildnis ALBRECHT MEYDENBAUERS. Sie wird mit einer Urkunde in loser Folge bei einer Mitgliederversammlung, einer wissenschaftlich - technischen Jahrestagung der DGPF oder einer anderen geeigneten Veranstaltung verliehen. | |
(3) | Verleihungsrat |
Über die Vergabe der Medaille entscheidet ein Verleihungsrat, dem folgende fünf Mitglieder angehören: | |
a) | Der Vorsitzende der DGPF |
b) | Der Stellvertretende Vorsitzende der DGPF |
c) | Ein Vertreter der privaten photogrammetrischen Dienstleistungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland |
d) | Ein Vertreter eines fachbezogenen Industrieunternehmens in der Bundesrepublik Deutschland |
e) | Der Inhaber eines Lehrstuhls für Photogrammetrie / Fernerkundung an einer deutschen Universität. |
Die Berufung der Mitglieder c)-e) in den Verleihungsrat erfolgt durch den Vorstand der DGPF. Sie endet automatisch alle 2 Jahre. Wiederberufung ist möglich. Den Vorsitz im Verleihungsrat führt der Vorsitzende der DGPF. Die Entscheidung über die Verleihung wird mit einfacher Mehrheit getroffen. |
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(4) | Verleihung |
Die Verleihung und alle mit ihr in Verbindung stehenden Vorgänge erfolgen unter Ausschluß des Rechtsweges. |
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(5) | Stiftungsaufwand |
Der finanzielle Aufwand für die Stiftung, einschließlich des Aufwandes für den Verleihungsrat, wird von der DGPF getragen. |
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(6) | Stiftungsbeschluß |
Den Stiftungsbeschluß faßte die DGPF auf ihrer Mitgliederversammlung am 9. Oktober 1984 in Karlsruhe. Das Stiftungsstatut wurde vom Vorstand der DGPF im Januar 1985 beschlossen. | |
Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft |